Warum ein Garantiestreit durch Datenanalyse einfacher zu lösen ist – für beide Seiten

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Eine Anlage fällt aus, ein paar Monate vor Ablauf der Garantie. Der Betreiber sieht einen Produktfehler, der Hersteller vermutet einen Betrieb außerhalb der Spezifikation oder eine versäumte Wartung. Beide haben nachvollziehbare Gründe für ihre Sicht und selten belastbare Belege dafür. Was folgt sind lange Schriftwechsel, Gutachten, Kulanzverhandlungen und im ungünstigsten Fall ein Rechtsstreit, der länger dauert als die Reparatur selbst.

Hohe Kosten pro Verfahren und lange Ausfallzeiten

Wir müssen gar keinen fiktiven Fall konstruieren, sondern können die Gerichtskosten- und Anwaltsgebührentabellen exakt berechnen. Bei einem Streitwert von 100.000 Euro liegen die Gerichtskosten nach aktueller Tabelle in erster Instanz bei 3.594 Euro, in zweiter bei 4.792 Euro und in dritter bei 5.990 Euro. Bei 200.000 Euro Streitwert kommen für die eigene Seite rund 12.000 bis 14.000 Euro netto Anwaltskosten hinzu, für die Gegenseite noch einmal etwa derselbe Betrag. Bei technischen Streitfällen kommen außerdem Sachverständigengutachten dazu. Es werden dritte Personen unter Aufwand von fünfstelligen Beträgen engagiert, um Informationen zu finden, die eigentlich schon da sind.

Denn jede moderne Anlage erzeugt in jeder Betriebsstunde genau die Informationen, die im Streitfall fehlen. Temperaturen, Lastprofile, Schaltzyklen, Fehlermeldungen und Wartungseinsätze werden erfasst, nur eben nicht an einem Ort. Die Steuerungsdaten liegen beim Hersteller, die Wartungsprotokolle beim Servicepartner und die Betriebsdaten beim Betreiber in einem ganz anderen System.

Das Problem beginnt lange vor dem Ausfall

Kommt es zum Konflikt, rekonstruiert jede Seite aus ihrem eigenen Ausschnitt eine Geschichte. Wer am Ende recht bekommt, hängt dann weniger von den Fakten ab als davon, wer sich am längsten juristisch auseinandersetzt. Deswegen möchte ich doch ein Beispiel geben, um es plastisch zu machen.

Ein Beispiel aus dem Batteriespeicher

Ein Gewerbebetrieb betreibt einen Speicher mit zehn Jahren Garantie. Die Bedingungen knüpfen an einen maximalen Energiedurchsatz, ein zulässiges Temperaturfenster und eingehaltene Wartungsintervalle an. Nach vier Jahren meldet der Betreiber einen Kapazitätsverlust, der aus seiner Sicht unter der garantierten Restkapazität liegt, und fordert den Tausch von Modulen.

Sind die Daten aus Batteriemanagement, Wechselrichter, Energiemanagement, Umgebungssensorik und Serviceprotokollen von Anfang an in einer gemeinsamen Datenbasis zusammengeführt, mit Zeitstempeln und manipulationssicher gespeichert, sieht dieser Fall anders aus. Die Garantiebedingungen lassen sich dann in überprüfbare Regeln übersetzen, etwa den kumulierten Durchsatz, die Stunden außerhalb des Temperaturfensters oder überschrittene Wartungstermine. Statt Gutachten und Gegengutachten liegt nach kurzer Zeit eine gemeinsame Rekonstruktion vor, die beide Seiten einsehen können.

Zeigt sie einen Betrieb innerhalb der Spezifikation und eine auffällige Degradation einzelner Module, ist der Anspruch berechtigt, und der Hersteller kann zügig regulieren, statt monatelang zu prüfen. Zeigt sie dagegen, dass der Speicher über lange Zeit in einem ungekühlten Raum oberhalb des zulässigen Temperaturbereichs lief, lässt sich der Anspruch sachlich abgrenzen, und zwar mit Belegen, die der Betreiber selbst nachvollziehen kann. Eine Einigung wird in beiden Fällen deutlich wahrscheinlicher als ein Prozess.

Der größere Hebel liegt allerdings vor dem Schaden. Erkennt das System, dass ein Speicher dauerhaft zu warm läuft oder sich einer Garantiegrenze nähert, kann der Betreiber gewarnt werden, solange sich das noch beheben lässt. Auch indem er den OEM benachrichtigt, denn selbst dieser muss ein Interesse haben, den Schaden zu verhindern. Ein verhinderter Garantiefall ist nämlich für den Hersteller günstiger als jeder gewonnene Streit.

Der Data Act setzt den Rahmen

Seit dem 12. September 2025 gilt der Data Act. Nutzer vernetzter Produkte haben damit ein Recht auf Zugang zu den Daten, die ihre Anlagen erzeugen, und für Produkte, die ab September 2026 neu in Verkehr gebracht werden, muss dieser Zugang schon im Design angelegt sein. Weniger beachtet, für das Thema Garantie aber entscheidend, ist die Kehrseite. Hersteller dürfen nicht personenbezogene Daten aus dem Produkt nur auf Grundlage eines Vertrags mit dem Nutzer verwenden.

Für datenbasierte Garantien heißt das, dass die Nutzung der Daten offen vereinbart werden muss. Das stille Auswerten im Streitfall ist kein tragfähiges Modell mehr. Genau darin liegt eine Chance für beide Seiten. Wer die Datennutzung im Garantiekontext transparent regelt, schafft eine Grundlage, die Hersteller und Betreiber gleichermaßen einsehen können.

Der Betreiber kann prüfen, was der Hersteller sieht, und der Hersteller kann sich auf Daten stützen, deren Verwendung vereinbart ist. Das ist der Unterschied zwischen Daten als Druckmittel und Daten als gemeinsamer Faktenbasis. Für Hersteller, die gerade neue Produkte auf den Markt bringen, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, das in die Garantiebedingungen aufzunehmen.

Zugang allein reicht nicht

Ein Recht auf Daten ist allerdings nur der erste Schritt. Rohdaten in Formaten, die niemand im eigenen Haus einordnen kann, ohne Kontext und ohne lückenlose Historie, helfen im Garantiefall wenig. Erst wenn Daten aus Steuerung, Service und Betrieb zusammengeführt, plausibilisiert und dauerhaft nachvollziehbar gespeichert sind, entsteht daraus eine Dokumentation, auf die sich beide Seiten verlassen können. Daran arbeiten wir bei Control-F.

Am 20. November 2026 sprechen wir darüber gemeinsam mit der Kanzlei bbh in einem Webinar von 10 bis 11 Uhr. Thomas Schmeding erklärt die rechtliche Seite des Data Act, ich zeige, woran die Nutzbarmachung von Anlagendaten in der Praxis meistens hängt. Die Teilnahme am Webinar ist kostenfrei und die Anmeldung auf dieser Seite möglich: Jetzt zum Webinar anmelden.

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